Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist der Insolvenzplan des Chemnitzer FC e.V. nunmehr rechtskräftig. Zuvor hatten die 124 Gläubiger bei der Gläubigerversammlung am 08. Dezember 2020 mit über 99 Prozent dem vom CFC und Insolvenzanwalt Oliver Junghänel erstellten Schuldnerinsolvenzplan zugestimmt. Daraufhin hatte das Amtsgericht den Insolvenzplan bestätigt.
„Wir haben nun Gewissheit darüber, dass keine inhaltlichen oder formellen Beschwerden gegen unseren eingereichten und vom Gericht bestätigten Insolvenzplan eingelegt wurden. Er ist somit rechtskräftig. Wir können jetzt mit dem letzten Schritt, nämlich der Auszahlung der Gläubigerquote, beginnen. Mit der formellen Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Chemnitz kann somit, wie geplant, im Laufe des 1. Quartals 2021 gerechnet werden“, so Insolvenzanwalt Oliver Junghänel, der den Vorstand des Chemnitzer FC bei der Erstellung des Schuldnerinsolvenzplanes insolvenzrechtlich beraten hatte.
Der Insolvenzplan des CFC weist für die Gläubiger eine Quote von 5 Prozent (rund 145.000 Euro) aus. Hinzu kommen so genannte bevorrechtigte Forderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wie etwa Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind neben den Verfahrenskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters in voller Höhe auszuzahlen (rund 362.000 Euro). Alle Forderungen werden hauptsächlich aus den eingegangenen finanziellen Unterstützungen der CFC-Fans bezahlt.
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