Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK)

 

 

Vordergründiges Ziel der "Stadionverbotsanhörungskommission" ist es, die Entscheidungen rund um das Thema „Stadionverbote“ transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Der CFC und die SVAK legen Wert auf offene Kommunikation und haben ein Interesse daran, betroffene Fans wieder in die Fangemeinschaft zu integrieren und nicht zu stigmatisieren oder langfristig auszugrenzen.

 

 

Die SVAK besteht aus:

  • einem Vorstandsvertreter des Chemnitzer FC
  • dem Fanbeauftragten des Chemnitzer FC
  • dem Stadionverbotsbeauftragten
  • einem / einer Vertreter/in aus dem Gesellschafterkreis der Chemnitzer FC Fußball GmbH
  • einem / einer Vertreter/in aus der Fanszene
  • einem / einer Vertreter/in des AWO Fanprojektes Chemnitz

 

 

Was ist die Aufgabe der SVAK?

 

In Anlehnung an die DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten gibt die Stadionverbotsanhörungskommission betroffenen Fans die Möglichkeit, einer schriftlichen Stellungnahme und/oder einer mündlichen Anhörung im vertraulichen Rahmen. Im Anschluss daran, berät sich die SVAK und gibt dem Vorstand sowie dem Stadionverbotsbeauftragten des CFC eine Empfehlung für die zu treffenden Entscheidungen. Diese kann z.B. die Aufhebung eines Stadionverbotes, die Reduzierung der Länge eines Stadionverbotes unter Auflagen oder die Aussetzung eines Stadionverbotes auf Bewährung sein. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in voller Verantwortung des CFC & Stadionverbotsbeauftragten.

 

Was sollen Fans tun, die zukünftig mit einem Stadionverbot belegt werden können?

 

Betroffene haben das Recht, grundsätzlich vor dem Aussprechen eines Haus- oder Stadionverbotes durch den Verein bzw. die GmbH schriftlich oder mündlich zum vorliegenden Sachverhalt angehört zu werden. Die Stellungnahme kann schriftlich oder mündlich innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Stadionverbotsbeauftragten erfolgen.

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per Email an:



maerz
@chemnitzerfc.de

oder per Post an:


Chemnitzer FC 
z. Hd.: Stadionverbotsbeauftragter
Gellertstraße 25
09130 Chemnitz

Es wird darum gebeten, eine gültige Telefonnummer und/oder Email-Adresse anzugeben, damit die
SVAK den bürokratischen Prozess beschleunigen und zeitnah Anhörungstermine vereinbaren kann.

Download: Die Geschäftsordnung der Stadionverbotsanhörungskommission