Amtsgericht bestätigt Beschluss der Gläubigerversammlung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Chemnitzer FC bestätigte das Amtsgericht Chemnitz am heutigen Donnerstag, 04.10.2018 die in der Gläubigerversammlung getroffenen Beschlüsse. Eine Neufestsetzung des Stimmrechtes des Gläubigers eins energie in Sachsen GmbH und Co. KG wurde durch das Amtsgericht Chemnitz abgelehnt.
Das Stimmrecht der „eins“ beläuft sich demnach nicht auf die vom Energieversorger geforderten 2,2 Millionen Euro, sondern auf die vom Amtsgericht festgesetzten 150.000 €.
Die Gläubigerversammlung hatte am 26.09.2018 mehrheitlich für eine Ausgliederung des Spielbetriebs gestimmt. Diese wird der Verein zusammen mit Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Klaus Siemon planen und vorantreiben.



