CFC positioniert sich zu angeblich beabsichtigten Änderungen in der Polizeiverordnung
Für Diskussionen haben einige Passagen der möglichen Beschlussvorlage zur neuen Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz im Zusammenhang mit Fußballspielen im Stadion an der Gellertstraße in Vereins- und Fankreisen gesorgt. Der Chemnitzer FC wird sich dementsprechend für die Belange seiner Anhängerschaft einsetzen. Die bisher bewehrten Vorgehensweisen bei der Durchführung unserer Heimspiele werden auch zukünftig beibehalten.
Hauptkritikpunkt ist der unter Punkt g) der Verordnung angeführte Passus „Fahnen- und Transparentstangen, die länger als einen Meter sind oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist“. Wir möchten betonen: Der CFC wird sich auch weiterhin an die Empfehlung des DFB zur einheitlichen Handhabe von Fanutensilien halten und die Stadtverwaltung bitten, dies ebenso in die Polizeiverordnung aufzunehmen. Auch weiterhin können unsere Fans ihre Fahnen, die Stäbe bis zu 1,50 Meter Länge und einem Durchmesser bis zu drei Zentimetern haben, ins Stadion mitführen. Alle weiteren, bisher sehr positiv aufgenommenen, und mit den Fans getroffenen Absprachen zum Mitführen von Fanutensilien bleiben weiterhin bestehen. Der Chemnitzer FC wird dementsprechend auch die neue Stadionordnung aktualisieren und sich damit auch öffentlich zu den Empfehlungen der AG Fanbelange des DFB bekennen. Der Verein, in Vertretung der Fanbeauftragten, ist hierzu auch in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden in der Stadt Chemnitz.
Über die Beschlussvorlage wird am Mittwoch, den 15.06.2016 im Stadtrat abgestimmt und zuvor am 09.06.2016 im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorberaten.
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