Chemnitzer FC erhält Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt.
In der 46. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am Sonntag, den 12.03.17, wurde im Chemnitzer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet und teilweise in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Chemnitzer FC bedauert diese erneute Geldstrafe und distanziert sich deutlich von solch einem Fehlverhalten einzelner Personen, die somit nicht nur dem Verein finanziell schaden sondern auch das Bild der Mehrheit der Chemnitzer Fans, die sich sowohl bei Heim- als auch Auswärtsspielen vorbildlich verhalten und unsere Himmelblauen so friedlich und stimmungsvoll unterstützen, nachhaltig beschädigen.
Der Verein wird alles daran setzen, die Einzelpersonen zu identifizieren und behält sich ausdrücklich Schadenersatzansprüche gegenüber den Tätern vor.



