Corona-Schutzverordnung: 2G-Regelung gilt auch für CFC-Fanshop
Seit Montag (22. November) gilt im Freistaat Sachsen die neue Corona-Schutzverordnung. Um möglichst viele Kontakte zu reduzieren, sieht die neue Verordnung unter anderem vor, dass Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, nur noch für Personen, die gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen sind, öffnen dürfen. Dies gilt auch für den CFC-Fanshop am Stadion – An der Gellertstraße.
Deshalb dürfen wir ab sofort und zunächst beschränkt bis zum 15. Dezember nur noch Personen, die der 2G-Regelung entsprechen, den Zutritt zum CFC-Fanshop gewähren.
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Freitag: 13:00 Uhr - 18:00 Uhr



