Der Chemnitzer FC muss im Rahmen der Lizenzierungsverfahren für die Saison 2017/2018 Bedingungen erfüllen
Der Chemnitzer FC hatte Ende Februar 2017 für die Saison 2017/2018 sowohl beim DFB als auch bei der DFL die jeweilige Lizenz beantragt. Nun sind die Bescheide zu den eingereichten Unterlagen ergangen.
DFB-Zentralverwaltung stellt Bedingungen für die 3. Liga-Zulassung 2017/2018
Die DFB-Zentralverwaltung erlegt dem Chemnitzer FC im Zuge des Zulassungsverfahrens für die 3. Liga-Saison 2017/18 folgende Bedingungen auf:
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der Verein mit seinen Sicherheitsträgern ein abgestimmtes Sicherheitskonzept vorlegen. Hinzu kommen weitere technische Nachweise zum Stadion.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Chemnitzer FC einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 4,6 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Freitag, der 02.06.17, um 15:30 Uhr.
Der Verein prüft derzeit die Möglichkeit eines Beschwerdeverfahrens bei der DFB-Zentralverwaltung innerhalb der gegebenen Fristen.
DFL GmbH stellt Bedingungen für die 2. Liga-Lizenz 2017/2018
Auch die DFL GmbH stellt im Lizenzierungsverfahren Bedingungen.
Im technisch-organisatorischen Bereich muss der CFC Bedingungen gemäß den Medienrichtlinien erfüllen.
Im wirtschaftlichen Bereich muss der Verein einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von rund 0,5 Mio. Euro erbringen.
Fristende ist jeweils Mittwoch, der 31.05.17, um 15:30 Uhr.



