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13.10.2016 - 16.25 Uhr | Vereinsnachrichten

DFB belegt den CFC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 €

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 € belegt.

Vor dem Drittligaspiel gegen den FSV Zwickau am 16.09.16 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Rauchtöpfe, drei Blinker und ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.