DFB belegt den Chemnitzer FC mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 €
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC wegen zwei Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Nach dem Drittligaspiel gegen Holstein Kiel am 19.11.16 wurde im Chemnitzer Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Darüber hinaus kletterten Chemnitzer Anhänger nach dem Drittligaspiel bei Preußen Münster am 02.12.16 über den Zaun in den Innenbereich des Stadions, wo es zu tätlichen Auseinandersetzungen mit Kräften des Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei kam. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt.
Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Chemnitzer FC bedauert diese erneute Strafe aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen. Das Handeln dieser Personen steht im krassen Gegensatz zum vorbildlichen Verhalten der übergroßen Mehrheit der himmelblauen Anhänger.



