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06.01.2023 - 10.21 Uhr | 1. Mannschaft

DFB-Sportgericht verhängt Geldtsrafe gegen Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Union Berlin am 01. August 2022 mit einer Geldstrafe belegt. 

Demnach muss der Chemnitzer FC eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro entrichten. 

"In der 57. Spielminute wurden im Chemnitzer Fanblock zwei pyrotechnische Gegenstände (Nebeltöpfe gelb und grau) gezündet. […] Da durch das Entzünden der pyrotechnischen Gegenstände der Spielverlauf nicht beeinträchtigt wurde und der Chemnitzer FC sich für die Vorfälle entschuldigt hat, beantragt der DFB-Kontrollausschuss lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro", heißt es in der Begründung des DFB-Kontrollausschusses.