Zurück zur Übersicht

13.10.2015 - 17.45 Uhr | Vereinsnachrichten

DFB verhängt Geldstrafe gegen den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 46. Spielminute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 25. August 2015 wurden im Chemnitzer Zuschauerblock einige Blinker gezündet. Es kam zu entsprechender Rauchentwicklung.

Zudem zündeten Chemnitzer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 6. September 2015 einen Nebeltopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Chemnitzer FC bedauert diese erneute Geldstrafe aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen.

Das Handeln dieser Personen steht im krassen Gegensatz zum vorbildlichen Verhalten der übergroßen Mehrheit der himmelblauen Anhänger.

Beispielgebend ist hier insbesondere der tolle, stimmungsvolle und absolut faire Support der himmelblauen Fans zu den Heimspielen im neuentstehenden Stadion an der Gellertstraße.

Der Verein behält sich ausdrücklich Schadenersatzansprüche gegenüber den Tätern vor.

Der CFC richtet an all seine Anhänger den Aufruf:

NEIN zu sinnlosen Aktionen, die unserem Verein unnötige finanzielle Lasten auferlegen!

JA zu stimmungsvollem, sportlich fairem Support unserer Mannschaft !


Euer Chemnitzer FC