DFB verhängt Geldstrafe gegen den Chemnitzer FC
Das Sportgericht des DFB hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro belegt.
In der 54. Minute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 25. Oktober 2015 wurde aus dem Chemnitzer Zuschauerblock ein halb gefüllter Plastikbecher in Richtung eines Hallenser Spielers geworfen.
Darüber hinaus wurde in der 87. Minute der Drittligapartie gegen den FC Erzgebirge Aue am 7. November 2015 ein Böller aus dem Heim- in den Gästebereich geworfen. Zudem wurde ein weiterer Böller gezündet, der jedoch keiner Seite eindeutig zugeordnet werden kann. Der weitere Spielverlauf verzögerte sich um etwa eine Minute. In der Nachspielzeit wurden aus dem Chemnitzer Zuschauerblock mehrere Becher und Feuerzeuge geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Chemnitzer FC bedauert diese erneute Geldstrafe aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen. Das Handeln dieser Personen steht im krassen Gegensatz zum vorbildlichen Verhalten der übergroßen Mehrheit der himmelblauen Anhänger.
Der CFC richtet an all seine Anhänger den Aufruf:
NEIN zu sinnlosen Aktionen, die unserem Verein unnötige finanzielle Lasten auferlegen!
JA zu stimmungsvollem, sportlich fairem Support unserer Mannschaft !
Euer Chemnitzer FC



