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28.06.2016 - 15.29 Uhr | Vereinsnachrichten

DFB verhängt Strafe gegen den Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt. Dabei handelt es sich um Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen in Aue und Stuttgart in der abgelaufenen Spielzeit 2015/2016.
Bis zu 4.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre. Zusätzlich erhält der Verein vom Sportgericht eine Auflage gemacht. Demnach muss der Chemnitzer FC bis zum Ende der neuen Saison 2016/2017 bei allen als Risikospielen eingestuften Auswärtsbegegnungen der 3. Liga mindestens acht eigene und qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen.
Der Chemnitzer FC bedauert diese erneute Strafe aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen. Das Handeln dieser Personen steht im krassen Gegensatz zum vorbildlichen Verhalten der übergroßen Mehrheit der himmelblauen Anhänger. Beispielgebend ist hier insbesondere der tolle, stimmungsvolle und absolut faire Support der himmelblauen Fans zu den Heimspielen im neuen Stadion an der Gellertstraße. Der Verein wird weiterhin konsequent und gezielt gegen diese Personen vorgehen und behält sich ausdrücklich Schadenersatzansprüche gegenüber den Tätern vor.