DFB verhängt Strafe wegen Vorkommnissen zum Dresden-Spiel
Der DFB verhängt auf Grund der Vorkommnisse zum Auswärtsspiel bei der SG Dynamo Dresden am Samstag, den 27.09.2014 gegen den Chemnitzer FC folgende Strafe:
2000 Euro Geldstrafe für den Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt. In der 46. Minute des Drittliga-Spiels bei Dynamo Dresden am 27. September 2014 waren im Chemnitzer Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Chemnitzer FC nimmt die Verhängung der obengenannten Strafe sowie das Werfen von Gegenständen zum letzten Heimspiel gegen den FSV Mainz 05 II nochmals zum Anlass, seine Fans zum sportlich fairen und störungsfreien Support unserer Mannschaft bei allen Spielen aufzurufen. Wie obengenannte Strafe zeigt, schaden die Täter nur unserem Verein und bringen darüber hinaus die 99 % der fairen CFC-Fans in Verruf! Beispielgebend sollte der tolle und faire Support in den vielen stimmungsvollen Heimspielen der letzten Monate sein.



