DFB verurteilt CFC zu 2.100 Euro Geldstrafe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig (16. Spieltag, 23.11.2019) mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Drittligaspiels brannten im Gästeblock des Eintracht-Stadions mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.



