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27.05.2017 - 10.41 Uhr | Top-News

DFB-Zulassungsbeschwerdeausschuss erlässt Bescheid zum Widerspruch des Chemnitzer FC im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2017/2018

Der Chemnitzer FC legte fristgerecht am Montag, 15.05.17, Widerspruch gegen die von der DFB-Zentralverwaltung nicht vollumfänglich anerkannten Beschwerdegründe im wirtschaftlichen Bereich des Lizenzierungsverfahrens zur 3. Liga 2017/2018 ein.

Hierzu fand am Montag, 22.05.17, ein gemeinsamer Termin von Verein und DFB vor dem DFB-Zulassungsbeschwerdeausschuss statt, dessen Ergebnis schriftlich am Freitag, 26.05.17, beim Chemnitzer FC einging.

Im Zuge des Verfahrens wurde folgender Bescheid erlassen: 

Im wirtschaftlichen Bereich muss der Chemnitzer FC einen beweiskräftigen Nachweis und die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers von Mittelzuflüssen bzw. geringeren Mittelabflüssen in Höhe von nun mehr rund 3,8 Mio. Euro erbringen.

Fristende ist Freitag, der 02.06.17, um 15:30 Uhr.

 

Auszahlung der Stadt Chemnitz in Höhe von 1,26 Mio. noch nicht enthalten

In der nachzuweisenden Gesamtsumme von 3,797 Mio. ist noch nicht der Beschluss des Chemnitzer Stadtrates vom 16.12.16, welcher am 03.05.17 nochmals bestätigt wurde, enthalten. Auf Grund der Notwendigkeit der erneuten Bestätigung des Stadtrates hatte die DFB-Zentralverwaltung die Auszahlungssumme im ersten Verfahren nicht anerkannt. 

Der Beschluss bestätigt die Auszahlung der Stadt Chemnitz von 1,26 Mio. Euro an den Chemnitzer FC. Der Verein kann nun fristgerecht diesen Mittelzufluss bei der DFB-Zentralverwaltung angeben.