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04.09.2018 - 09.49 Uhr | Top-News

Hinweise zur freiwilligen Überweisung des Mitgliedsbeitrages

Liebe himmelblaue Vereinsmitglieder,

vielen Dank für die freiwillige Überweisung des Mitgliedsbeitrags. Zahlreiche freiwillige Beiträge sind auf unser Konto eingegangen und eine Vielzahl von Einzugsermächtigungen in der Geschäftsstelle angekommen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge steht bei (Stand 03.09.18):

28.008 € 

Vielen Dank an alle Mitglieder, die auf welchem Weg auch immer ihren Teil beitragen und unseren Verein unterstützen. Es sind per E-Mail einige Fragen zum freiwilligen Beitrag eingegangen, die ich an den Insolvenzverwalter weitergereicht habe. Hier die Antworten:

Herr Siemon:

- Geht meine Überweisung/Einzugsermächtigung in die Insolvenzmasse?

Ja, es gibt seit 29.6. kein insolvenzfreies Vermögen mehr. Aus der Insolvenzmasse werden aber auch alle Rechnungen bezahlt. Der gesamte Spielbetrieb wird damit finanziert. Als Insolvenzverwalter darf ich einen Spielbetrieb nur fortführen, wenn ich einen ausgeglichenen Haushalt hinbekomme. Die freiwilligen Mitgliedsbeiträge sind ein sehr wichtiger Teil, der zur Deckung des Haushalts dient.

- Was wird konkret mit meinem freiwilligen Mitgliedsbeitrag?

Die Einnahmen des Mitgliederkontos gehen in den laufenden Spielbetrieb sowie in Gehälter für Trainer und Spieler (Nachwuchs-, Frauen- und 1. Männermannschaft). Im Budget ist die Einnahme aus den Mitgliedsbeiträgen eingeplant und auf der Grundlage wurden alle Kosten geplant; so insbesondere die Verpflichtung des Spielerkaders und des Trainerteams.

- Gilt mein Mitgliedsbeitrag für die Saison 2018/19 als bezahlt, auch für die Zeit nach der Insolvenz?

Ja.


- Bekomme ich eine Spendenquittung für meinen freiwilligen Beitrag?


Nein, es handelt sich um eine freiwillige Mitgliedsbeitragszahlung, keine Spende. Durch die Rechtsprechung des BGH kann der Beitrag vom Insolvenzverwalter nicht eingeklagt werden. Die Mitgliedschaft besteht aber dennoch fort und die freiwillige Zahlung erfüllt die gleichwohl bestehende, aber nicht einklagbare Verpflichtung zur Beitragszahlung. Eine Spende ist das nicht. 

- Wann wird mein freiwilliger Beitrag bei vorliegender Einverständniserklärung abgebucht?


Geplant im September 2018.

Bei Fragen, Problemen oder Adressänderungen (habt ihr die letzte E-Mail bekommen?) schreibt mir bitte unter mitglieder@chemnitzerfc.de. Vielen Dank für Eure Hilfe! 

Mit himmelblauen Grüßen, 

Dr. Frederik Ranck

Mitgliederbeauftragter