Informationen zur geplanten Ausgliederung der Profiabteilung des CFC e.V.
Der Chemnitzer FC möchte den nun beschlossenen Weg der Ausgliederung so transparent wie möglich aufzeigen. Aus diesem Grund wird es ab sofort eine Unterseite auf der offiziellen Homepage des Chemnitzer FC geben, die alle aktuellen Inhalte rund um das Thema Ausgliederung bündelt.
In einem ersten Schritt möchte der Verein häufig gestellte Fragen und aufkommende Thesen zum einen beantworten und zum anderen erklären.
Diese haben wir hier wie folgt begonnen aufzuarbeiten:
1. Warum bestimmen die Gläubiger und der Insolvenzverwalter Klaus Siemon über die Finanzen und die Ausgliederung des Chemnitzer FC?
Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29.6.2018 standen einem Vermögen von rund 853 Td. EUR, Schulden in Höhe von 3,98 Mio bei Gläubigern gegenüber. Der Chemnitzer FC ist den Gläubigern gegenüber in der Pflicht, kann aber das geliehene Geld nicht zurückzahlen bzw. die ausstehenden Rechnungen und Gehälter nicht bezahlen. Auf der Gläubigerversammlung vom 26.09.2018 stimmte die Mehrheit der Gläubiger für die Weiterführung des Vereins, trotz des Risikos eines Totalverlustes. Rechtsanwalt Klaus Siemon wurde als Insolvenzverwalter von den Gläubigern bestätigt und wird das Insolvenzverfahren weiterführen, er hat bis zum Ende des Insolvenzverfahrens die Verantwortung über das Vereinsvermögen (Insolvenzmasse).
2. Wie kann sich der Verein in der Insolvenz eine so gute Mannschaft leisten?
Die Mannschaft liegt, betrachtet man den Lizenzspieleretat, auf Platz 5 beziehungsweise 6 der Regionalliga Nordost, wenn man bei einem Konkurrenten auch die extern finanzierten Teile der Spielergehälter mitberücksichtigt. Viele unserer Spieler haben sich gegen wesentlich besser dotierte Verträge und für den CFC entschieden, da sie von der Spielidee, der neu implementierten Philosophie und dem Potenzial des Klubs begeistert werden konnten.
Das Gesamtbudget wurde in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, dem gesamten Vorstand und der Verwaltungsspitze der Stadt Chemnitz aufgestellt. Es basiert auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie aus diversen Vorgesprächen mit Sponsoren, die durch ihre Bereitschaft den CFC weiter unterstützen. Der darin enthaltene Lizenzspieleretat, der noch von Steffen Ziffert (Vorstand Sport), in Abstimmung mit Andreas Georgi (Vorstand) und Uwe Bauch (Aufsichtsrat), erstellt wurde und Mitte April dem Insolvenzverwalter zur Freigabe vorgelegt wurde, lag seinerzeit bei 2 Mio. EUR. Die Reduzierung des Etats durch Insolvenzverwalter Klaus Siemon auf 1,8 Mio. EUR stieß dabei nicht auf positives Feedback.
Grundsätzlich können wir in diesem tollen aber auch kostenintensiven Stadion nur spielen, wenn wir eine attraktive Mannschaft mit Perspektive haben. Wir finanzieren uns zu ca. 65% aus Werbeeinnahmen, in denen unter anderem auch die Einnahmen aus der Logenvermietung enthalten sind. Die Logenbesitzer, Sponsoren aber auch die Verwaltung der Stadt Chemnitz würden niemals das finanzielle Engagement halten, wenn wir ihnen eine Mannschaft mit geringerem sportlichen Potenzial präsentieren würden, die nicht im oberen Tabellendrittel wettbewerbsfähig wäre.
Die noch im Gesamtbudget fehlenden Beträge resultieren daraus, dass einige Partner ihre grundsätzliche Bereitschaft zur weiteren Unterstützung des CFC, wie in den Gesprächen zunächst kommuniziert, nicht realisiert haben.
3. Wie kann man sich die beschlossene Ausgliederung vorstellen, wer sind die Gesellschafter?
Die Gläubigerversammlung hat beschlossen, Teile des Vereinsvermögens = Insolvenzmasse freizugeben, um eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Diese (beispielhaft „GmbH“) genannte Kapitalgesellschaft soll die 1. Männermannschaft, die Mannschaften der U19 und U17 sowie den Spielbetrieb und die laufenden Kosten finanzieren und ein Stammkapital von 1 Mio. EUR haben, wobei das Stammkapital der „GmbH“ auch zukünftig erhöht werden kann.
Hauptanteilseigner bleibt der Chemnitzer FC e.V. mit 51 Prozent (510 Td. EUR). Als weitere Anteile können 49 Prozent (490 Td. EUR) an externe Geldgeber/Gesellschafter verkauft werden. Diese Geldgeber / Gesellschafter sollen viele regionale Unternehmen oder Personen sein, die im Optimalfall gleichzeitig auch als Sponsoren unseren Verein unterstützen. Die Anteile sollen per Faktor 1:10 über 5 Jahre verkauft werden, könnten demnach 4,9 Mio. EUR Geldzufluss bringen. Der prozentuale Anteil pro Gesellschafter an der „GmbH“ darf dabei nicht die 10 %-Hürde überschreiten. Zudem erhalten die Gesellschafter keine Gewinnausschüttung. Festzuhalten ist außerdem, dass wir dabei nicht zwingend alle 49 Prozent der Anteile verkaufen müssen.
4. Welche Vorteile bringt die Ausgliederung?
Die Ausgliederung bringt neben einem Geldzufluss auch wirtschaftliche Unabhängigkeit. Durch die Vielzahl der Gesellschafter (Aufsplittung der Anteile) wird es keine so großen Abhängigkeiten von einzelnen wenigen mehr geben.
Die Ausgliederung bringt zudem eine Rechtssicherheit in Bezug auf eine mögliche „Verfehlung der Rechtsform eingetragener Vereine“ und Löschung aus dem Vereinsregister. Gegen den ADAC e.V. und den FC Bayern München e.V. wurden am Amtsgericht München Löschungsklagen aus dem Vereinsregister geführt. Hintergrund ist, dass nur nicht-wirtschaftlich orientierte Vereine im Sinne von § 21 BGB ins Vereinsregister eingetragen werden können. Ein (Fußball)verein führt in diesen Fällen nach Auffassung der Kläger einen durchaus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Klagen wurden jeweils abgewiesen, denn beide Vereine haben wirtschaftliche Tätigkeiten in Tochtergesellschaften ausgelagert, dies wird durch die BGH Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt („Nebenzweckprivileg“).
5. Welche Nachteile bringt die Ausgliederung?
Nach der Ausgliederung werden aus einem Verein zwei zusammenarbeitende Einheiten. Sowohl die „Chemnitzer FC Spielbetrieb GmbH“ (Beispielname), als auch der Chemnitzer FC e.V. werden eigene Führungsgremien („Vorstände“) und Kontrollgremien („Aufsichtsräte“) haben. Wie genau die Organe aussehen, werden eine neue Satzung des CFC und der damit einhergehende Gesellschaftsvertrag der Kapitalgesellschaft zeigen. Der Einfluss der Vereinsmitglieder in der Kapitalgesellschaft wird geringer sein als im Verein, muss aber immer mehr als die Hälfte ausmachen.
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(vorläufige geplante Darstellung)
(Werden zum Beispiel neun Aufsichtsräte und sieben Vorstände in der „GmbH“ eingesetzt, bestimmen die Mitglieder in einer Mitgliederversammlung über einen Posten mehr als die Hälfte. In unserem Beispiel 5 von 9 Aufsichtsräten und 4 von 7 Vorständen der „GmbH“).
6. Wann soll die Ausgliederung stattfinden?
So bald wie möglich. Nach Plan soll die „GmbH“ beim Einreichen der Lizenzunterlagen für die 3./4. Liga 2019/2020 im Frühjahr 2019 stehen.
7. Bleibt die Vereinsidentität und die damit verbundene Tradition des Chemnitzer FC erhalten?
Ja! Der ist CFC bereits eine starke Marke, die gerade durch unsere Tradition attraktiv und stark gemacht wird. Die Tradition und damit die Verbundenheit der Fans und Mitglieder zum CFC ist das höchste Gut für sowohl alle Anhänger des Chemnitzer FC als auch für Sponsoren und potentielle Investoren. Dies zu verändern, wäre betriebswirtschaftlich sinnlos und selbst vereinsrechtlich (Vorgaben DFB und NOFV) nicht umsetzbar. Der Chemnitzer FC wird mit seinem Logo und seinen Farben weiter so bestehen, das Erscheinungsbild (Corporate Identity) wird – so wie es ist - neben der Fixierung in der Satzung auch im Gesellschaftsvertrag der zu gründenden „GmbH“ festgelegt werden.
8. Was verändert sich für die Mitglieder?
Für die Mitglieder ändert sich fast gar nichts. Sie haben weiterhin eine ordentliche Mitgliederversammlung im Jahr und wählen den Aufsichtsrat. Diese wird dann je nach Festlegung in der neuen Satzung und im Gesellschaftsvertrag der „GmbH“ die Führungsgremien vom Verein und den Vereinsanteil der Führungsgremien der „GmbH“ für eine bestimmte Zeit besetzen. Die Mitgliederversammlung bekommt einen Rechenschaftsbericht über das Geschäftsjahr, den Jahresabschluss und muss den Vorstand und Aufsichtsrat entlasten – es bleibt somit alles wie bisher.



