Insolvenzplan aufgestellt
Der Insolvenzplan des Chemnitzer FC e.V. ist aufgestellt. „Wir haben die letzten Wochen sehr intensiv und in Ruhe an unserem Schuldnerinsolvenzplan arbeiten können. Wir sind stolz darauf, sagen zu können, dass unser Insolvenzplan im Schriftteil steht. Derzeit tragen wir die letzten Zahlen zusammen. Die Zusammenarbeit war hervorragend und von viel Kompetenz geprägt. Deshalb gilt an dieser Stelle der Dank all denjenigen, die an unserer Seite so viel geleistet haben, insbesondere Insolvenzanwalt Oliver Junghänel und unserem Steuerberater Andreas Haase“, erklärte Romy Polster, Vorstandsvorsitzende des Chemnitzer FC e.V.
Zuletzt waren umfassend die steuerlichen Aspekte aus den Jahren 2018 und 2019 aufzuarbeiten. Aktuell stehen die Steuerbescheide des Finanzamtes noch aus. „Wir rechnen damit, dass wir bis Ende Oktober den dann endgültigen Insolvenzplan bei Gericht einreichen können“, so Polster weiter.
Beschluss in der Mitgliederversammlung nötig - Das sind die nächsten Schritte
Nachdem das Amtsgericht den Insolvenzplan auf Plausibilität geprüft hat, startet die sogenannte Niederlegungsfrist. In diesem Zeitrahmen haben alle Gläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzplan einzusehen. Parallel muss der Vorstand des Chemnitzer FC e.V. ein Votum der Mitgliederversammlung zur Fortführung des Vereins einholen. „Es muss ein sogenannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden. Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. Darüber hat das höchste Gremium unseres Vereins, also die Mitgliederversammlung, zu entscheiden“, erklärte Polster.
Die Ordentliche Mitgliederversammlung 2020 wird daher bereits Mitte November stattfinden. Der dort gefasste Beschluss muss bei Gericht noch vor dem gerichtlich festgesetztem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan vorliegen.
Danach wird die Gläubigerversammlung stattfinden, die dem Plan letztendlich zustimmen muss. Nach einer 14- tägigen Rechtsmittelfrist erhält der Insolvenzplan die gerichtliche Bestandskraft. Romy Polster: „Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Beträge fest, die an die Gläubiger und die Masse zu zahlen sind. Wenn alles nach dem Zeitplan läuft, könnten noch im Dezember die ersten Ausschüttungen vorgenommen werden.“
Die Mitglieder, Fans und Unterstützer des Chemnitzer FC hatten in einer beispielhaften Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen über 540.000 Euro gesammelt. Dadurch konnten überhaupt erst die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Insolvenzplan nachgewiesen werden. Das durch die Fans, Mitglieder und Unterstützer eingezahlte Geld liegt für diesen Zweck bis zur Ausschüttung sicher auf dem durch die Rechtsanwaltskanzlei Elsner & Appel verwaltetem Treuhandkonto.
„Nach aktuellem Stand werden wir mit dem vorhandenen Geld auskommen. Ich möchte an dieser Stelle jedem erneut versichern: Das Geld ist sicher. Die Ausschüttung erfolgt nur in der Größenordnung, wie es das Gericht festsetzt.
Die formelle Aufhebung der Insolvenz des Chemnitzer FC e.V. könnte also mit großer Wahrscheinlichkeit im 1. Quartal des Jahres 2021 erfolgen.
„An dieser Stelle gebührt noch einmal allen unseren Fans und Mitgliedern, den Sponsoren und Unterstützern, allen Gremien-Mitgliedern ein großes Dankeschön. Ohne diese selbstlose, uneingeschränkte finanzielle oder tatkräftige Unterstützung wäre die Erstellung des eigenen Insolvenzplans nicht denkbar gewesen“, betont Romy Polster.



