Nach Sachsenpokal-Viertelfinale: SFV verhängt Geldstrafe gegen Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel im Wernesgrüner Sachsenpokal gegen den FC Erzgebirge Aue mit einer Geldstrafe belegt.
Demnach muss der CFC für das Vergehen seiner Anhänger bei der Viertelfinal-Partie am 22. März 2023 eine Strafe in Höhe von insgesamt 17.000 Euro entrichten. Dabei können die Himmelblauen einen Betrag von 5.100 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
"Zugunsten des Vereins wird berücksichtigt, dass es zu keiner Störung des Spielbetriebs kam und er sich geständig eingelassen hat. Positiv werden auch die getätigten Bemühungen zur Verhinderung der Pyrotechnik bewertet, wobei diese im Ergebnis nicht erfolgreich waren. Zulasten des Vereins wirken die mehrfachen Verstöße, die Vielzahl der Pyrotechnik und die Spielverzögerung", heißt es in der Urteilsbegründung des SFV.
Insgesamt wurden während der Partie und nach Spielende über 60 Bengalos, Nebeltöpfe und weitere Feuerwerkskörper gezündet. Darüber hinaus wurden Bengalos teilweise in Richtung Spielfeld geworfen sowie Raketen über dem Spielfeld detoniert. Aufgrund dessen musste das Spiel in der 83. Spielminute für zwei Minuten unterbrochen werden.



