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13.02.2024 - 14.25 Uhr | 1. Mannschaft

Neuwahl des Ehrenrates

Die Mitglieder des Chemnitzer FC e.V. wählen auf der kommenden Mitgliederversammlung 2024 den Ehrenrat des Vereins. Der Vorstand hat den Wahlausschuss beauftragt, die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Wahl des Ehrenrates zu schaffen.

Der Wahlausschuss bittet um Einreichung von Kandidatenvorschlägen bis zum Stichtag 29.02.2024. Dabei sind die folgenden Vorgaben zu beachten: Zum Mitglied des Ehrenrates kann nur gewählt werden, wer dem CFC ununterbrochen mindestens 10 Jahre als stimmberechtigtes Mitglied angehört (§ 17 Abs. 1 CFC-Satzung).

Ein Vorschlag muss die folgenden Angaben über die Bewerberin/den Bewerber enthalten:

- Name und Vorname

- Geburtsjahr

- Mitgliedsnummer und Dauer der (zuletzt) ununterbrochenen Mitgliedschaft

- berufliche Qualifikation und aktuelle Tätigkeit

Die Vorschläge können per E-Mail (mitgliederverwaltung@chemnitzerfc.de) oder schriftlich an die CFC-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Abgabefrist: 29.02.2024.