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29.04.2019 - 21.07 Uhr | Top-News

NOFV-Sportgericht spricht Urteil

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat unter Vorsitz des Richters Stephan Oberholz am Montag, den 29.04.2019 das Urteil im Verfahren um die Vorfälle des 09.03.2019 gesprochen.

Demnach belegt der Verband den Chemnitzer FC auf Grund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger für drei Heimspiele mit einer Sperre der Südtribüne, wovon zwei zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Verbot tritt bereits zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz (04.05.2019) in Kraft.

Darüber hinaus wurde der Chemnitzer FC mit Auflagen im strukturellen Bereich sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 € bestraft. Davon können 5.000 € für die vereinseigene Anti-Rassismus-Arbeit investiert werden.

„Der NOFV hat null Toleranz gegenüber Rassismus. Mit dem Urteil ist ein deutliches Signal gesetzt wurden. Der NOFV und der Chemnitzer FC haben eine gesellschaftliche Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Das Gericht hat im Strafmaß berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits erste Maßnahmen ergriffenen und sich auf das Schärfste von den Geschehnissen distanziert hat“, erklärte Richter Stephan Oberholz im Anschluss an die Urteilsverkündung.

Der Chemnitzer FC hat das Urteil bereits akzeptiert. Es ist damit rechtskräftig.