NOFV spricht Urteil gegen Daniel Frahn
Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat am Montag, den 18.03.2019 im schriftlichen Verfahren das Urteil gegen Daniel Frahn gesprochen.
Das Sportgericht des Verbandes belegt den 31-Jährigen auf Grund der Vorgänge beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost am 09.03.2019 zwischen dem Chemnitzer FC und der VSG Altglienicke wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Regionalliga und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.
Die durch die vorläufig ausgesprochene Sperre verpassten Partien gegen den BFC Dynamo und Berliner AK werden angerechnet. Die restlichen zwei Begegnungen werden für die Dauer von zwölf Monaten zur Bewährung ausgesetzt.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des NOFV-Sportgerichtes, erklärte dazu: „Der Fußball darf keine Bühne für Hooligans, Nazis und Rassisten sein. Wer solche sportfremden Inszenierungen unterstützt, auch aus Gedankenlosigkeit oder Naivität, verstößt gegen Grundwerte des Sports und schadet dem Ansehen des Fußballs. Spieler Frahn war aber zu Gute zu halten, dass er sich schuldeinsichtig zeigt, sein unbedachtes Verhalten öffentlich entschuldigt hat und dies bedauert, er eine vereinsinterne Geldstrafe bekommen hat und sich glaubhaft von jeglichem Nazigebahren und entsprechenden politischen Einstellungen distanziert hat.“
Damit ist Frahn ab sofort wieder für die Himmelblauen einsatzfähig.
Der Chemnitzer FC teilt die Feststellung und Bewertung des Urteils des NOFV-Sportgerichts in vollem Umfang und hat dieses akzeptiert.



