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06.12.2023 - 10.33 Uhr | 1. Mannschaft

NOFV verhängt Geldstrafe gegen Chemnitzer FC

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans beim Heimspiel gegen Hertha BSC II (5. November 2023) mit einer Geldstrafe belegt.

Demnach muss der CFC eine Strafe in Höhe von insgesamt 2.860,00 Euro entrichten. Hinzu kommen Verfahrenskosten des NOFV. 660,00 Euro der oben genannten Summe kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Das Urteil begründet der NOFV wie folgt: "Vor Spielbeginn wurden von Anhängern des Chemnitzer FC mindestens fünf Rauchtöpfe und drei Böller gezündet. Durch die Rauchentwicklung wurde der Spielbeginn um zwei Minuten verzögert."