NOFV verhängt Geldstrafe gegen Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei den Auswärtsspielen gegen den BFC Dynamo (10. Februar 2023) und die BSG Chemie Leipzig (12. März 2023) mit einer Geldstrafe belegt.
Demnach muss der CFC für das Vergehen seiner Anhänger beim BFC Dynamo eine Strafe in Höhe von insgesamt 3.700 Euro entrichten. Hinzu kommen Verfahrenskosten des NOFV.
"In der 46. Minute des o. g. Meisterschaftsspiels, direkt nach Wiederanpfiff gab es im Gästeblock vom Chemnitzer FC den Einsatz von Pyrotechnik. Es wurden 2 Böller, 11 Bengalos und 1 Blinker, mithin 14 pyrotechnische Artikel gezündet. Der Schiedsrichter unterbrach das Spiel für zwei Minuten. Auf den Spielablauf hatte das Ereignis keinen weiteren Einfluss", heißt es in der Urteilsbegründung des Nordostdeutschen Fußballverbandes.
Für die Vorfälle beim Auswärtsspiel bei der BSG Chemie Leipzig verurteilte das Sportgericht des NOFV die Himmelblauen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro zzgl. der Verfahrenskosten.
"Mit Beginn des o.g. Meisterschaftsspiels wurden von Fans des Chemnitzer FC im Gästeblock drei blaue Rauchtöpfe und sieben Blinker gezündet. Das Spiel musste ca. eine Minute unterbrochen werden", so die Urteilsbegründung.



