NOFV verhängt Geldstrafe gegen den Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel gegen den VfB Auerbach am 8. Mai 2022 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Der NOFV begründet das Urteil wie folgt: „Vor Beginn des Spiels wurden im Fanblock des Chemnitzer FC mindestens 15 Nebelkörper gezündet, die Sicht war wegen der sehr starken Rauchentwicklung für das Schiedsrichter-Team und den vor Ort anwesenden Sicherheitsbeobachter des NOFV eingeschränkt.“ Das Spiel konnte dennoch ohne Verzögerung angepfiffen werden und musste aufgrund der Vorfälle nicht unterbrochen werden. Zudem seien die Aktiven auf dem Spielfeld „nicht gefährdet“ gewesen.
Straferschwerend falle dabei ins Gewicht, dass der Verein „in der Vergangenheit einschlägig auffällig“ gewesen sei. Zudem heißt es, dass die Chemnitzer Fans "die Gästetribüne durch Beschmieren mit blauer Farbe nachhaltig beschädigt haben und während des Spieles zwischen der 65. und 67. Spielminute massiv Papierteile in den Innenraum und auf das Spielfeld geworfen worden sind“, schreibt der NOFV.



