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25.03.2026 - 14.00 Uhr | Top-News

OLG Dresden bestätigt Kündigung und sorgt für Klarheit im Cateringstreit

Das Oberlandesgericht Dresden hat am Mittwoch, dem 25. März 2026, im Berufungsverfahren zum Cateringvertrag zwischen der Chemnitzer FC Fußball GmbH und der Polster Sport Catering GmbH das Urteil in zweiter Instanz verkündet.

In dem heutigen Verkündungstermin stellte der Vorsitzende Richter am OLG Ulf Johannes Dieker fest, dass die im Oktober 2024 ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung rechtswirksam war. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Dem Urteilsspruch gingen insgesamt drei Verhandlungstermine seit Dezember 2025 voraus, in denen unter anderem Zeugen beider Streitparteien gehört wurden.

Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ging es letztlich entscheidend um die Frage, ob die im Laufe des Prozesses vor mehr als zweieinhalb Jahren ausgesprochene Kündigung durch den CFC rechtswirksam war.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor und wird den Parteien in den kommenden Tagen zugestellt.

„Wir sind froh, dass dieser Prozess beendet ist“

Zum Ausgang des Verfahrens erklärt CFC-Geschäftsführer Uwe Hildebrand: „Wir nehmen das Urteil mit aller Demut zur Kenntnis und sind froh, dass dieses langjährige Verfahren nun beendet ist und für alle Parteien Klarheit herrscht. Eine juristische Auseinandersetzung ist nie eine schöne Sache. Für uns als Verein geht es jetzt darum, den Blick nach vorn zu richten und eine stabile, zukunftsfähige Lösung im Bereich Catering zu entwickeln. Den Übergang zu einem neuen festen Catering-Partner werden wir in enger Abstimmung mit dem Stadionbetreiber mit der notwendigen Sorgfalt und Ruhe gestalten. Dabei behalten wir die Interessen des Vereins, seiner Partner und unserer Fans stets im Blick.“

Ziel des Chemnitzer FC ist es, kurzfristig wieder auf die vorhandene, fest verbaute Catering-Infrastruktur im eins-Stadion – An der Gellertstraße zurückgreifen zu können, um gemeinsam mit einem neuen Partner eine professionelle Versorgung an allen Heimspieltagen sowie bei Drittveranstaltungen sicherzustellen.

Rechtsanwältin Annette Neuerburg, die gemeinsam mit ihrem Kollegen Adrian Peters den Chemnitzer FC erfolgreich in dem mehrjährigen Verfahren vertreten hat, ergänzt: „Das Gericht hat sich in zweiter Instanz umfassend mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt. Das OLG hat die Revision nicht zugelassen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Gegenseite die Möglichkeiten einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde prüfen wird. Unabhängig davon, bin ich froh, dass das Gericht die im Verlauf des Prozesses erklärte Kündigung für wirksam erachtet hat.“

Grundlage für Neuausrichtung geschaffen

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts ist aus Sicht des CFC eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Catering-Organisation mit einem neuen Partner im eins-Stadion – An der Gellertstraße für die Zukunft erfolgreich neu aufzustellen.