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26.10.2020 - 18.33 Uhr | App-News

"Riesiger Schritt": Chemnitzer FC reicht Insolvenzplan bei Gericht ein

Der Chemnitzer FC hat den Insolvenzplan zur Beendigung des Insolvenzverfahrens des Chemnitzer FC e.V. eingereicht. Insolvenzanwalt Oliver Junghänel übergab das 34-seitige Dokument am Montag, den 26. Oktober 2020 dem Amtsgericht Chemnitz.

Der Chemnitzer FC hatte am 10. April 2018 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. 930 Tage später wurde ein weiterer großer Schritt in Richtung Beendigung des Verfahrens gemacht. 

„Wir freuen uns und sind stolz. Wir haben geliefert, was wir versprochen haben und den Fans des Chemnitzer FC das gegeben, was sie von uns erwartet haben. Mit der Einreichung des Insolvenzplans haben wir einen riesigen Schritt in Richtung Ende des Verfahrens gemacht“, erklärte Romy Polster, Vorstandsvorsitzende des Chemnitzer FC e.V.

Der eingereichte Plan wird nun vom Amtsgericht Chemnitz geprüft. Erste positive Signale gab es bereits. Insolvenzverwalter Klaus Siemon lobte den vom Vereinsvorstand, Insolvenzanwalt Oliver Junghänel und der Steuerkanzlei Haase aufgestellten Schuldnerinsolvenzplan ausdrücklich. „Es besteht ein gutes Einvernehmen. Der eingereichte Insolvenzplan hat die volle Zustimmung von Herrn Siemon gefunden. Es gibt einen engen Schulterschluss im Sinne der erfolgreichen Beendigung des Insolvenzverfahrens“, verkündete Insolvenzanwalt Oliver Junghänel auf der Pressekonferenz am Montagnachmittag.

Der Insolvenzplan des CFC weist für die 163 Gläubiger eine Quote von 5 Prozent (rund 145.000 Euro) aus. Hinzu kommen noch so genannte bevorrechtigte Forderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, wie etwa Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. Diese sind neben den Verfahrenskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters in voller Höhe auszuzahlen (rund 362.000 Euro). Alle Forderungen werden hauptsächlich aus den eingegangenen finanziellen Unterstützungen der CFC-Fans bezahlt. 

Die Mitglieder, Fans und Unterstützer des Chemnitzer FC hatten in einer beispielhaften Rettungsaktion innerhalb weniger Wochen über 540.000 Euro gesammelt. Dadurch konnten die erforderlichen Mittel für die Beendigung des Insolvenzverfahrens mittels Schuldnerinsolvenzplan nachgewiesen werden. Das durch die Fans, Mitglieder und Unterstützer eingezahlte Geld liegt für diesen Zweck bis zur Ausschüttung sicher auf dem durch die Rechtsanwaltskanzlei Elsner & Appel verwaltetem Treuhandkonto.

„Wir haben mit der erfolgreichen Unterstützeraktion die notwendige Basis geschaffen. Ohne dieses Aufbringen der finanziellen Mittel wäre die Finanzierung des Insolvenzplans nicht möglich gewesen. Daher erneut meinen herzlichsten Dank an alle Unterstützer“, so Polster.

Noch einmal sind die Vereinsmitglieder des Chemnitzer FC e.V. im Insolvenzverfahren gefragt. Es muss ein so genannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden. Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. 

„Dieser vom Vorstand vorsorglich gefasste Beschluss zur Fortführung des Vereins soll durch die Mitglieder bestätigt werden“, erklärt Polster. Da aufgrund der aktuellen Corona-Situation und den gültigen Allgemeinverfügungen keine größeren Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmern möglich sind, wird das Votum der Mitglieder, anstatt einer Mitgliederversammlung, analog einer „Briefwahl“ eingeholt. Die Mitglieder haben dazu bis Freitag, den 13. November 2020 Zeit.

Noch in diesem Jahr wird ein Erörterungs- und Abstimmungstermin, heißt die Gläubigerversammlung, stattfinden, die letztlich dem Insolvenzplan zustimmen muss.

Das Insolvenzverfahren des CFC könnte dann im ersten Quartal des Jahres 2021 erfolgreich formal beendet werden.