SFV verhängt Geldstrafe gegen den Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbandes (SFV) hat den Chemnitzer FC in der Sportrechtssache wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Finale des Wernesgrüner Sachsenpokals am 21. Mai 2022 zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro zuzüglich Verfahrenskosten verurteilt.
Der SFV begründet das Urteil mit verschiedenen Vergehen der Chemnitzer Fans. So soll es viermal zu Becherwürfen gekommen sein. Zudem sollen mehrere Bengalos gezündet und ein Schal von Chemie Leipzig im Block verbrannt worden sein. Der Chemnitzer FC hat sich geständig eingelassen.
Zudem hob der SFV in seinem Urteil hervor, dass "in Zukunft bei vergleichbaren Vergehen härtere Strafen, wie Fahnenverbote, Teilausschlüsse oder ganze Blocksperren bis hin zu einem kompletten Ausschluss der Öffentlichkeit (Geisterspiel) oder der Mannschaft aus dem Wettbewerb in Betracht kommen."



