Strategiegruppe Satzungsänderung lädt Mitglieder zur Diskussion ins Stadion ein
Zur gemeinsamen Diskussion über die 2. Lesung der von der „Steuerungsgruppe Satzungsänderung“ erstellten neuen Entwürfe der Satzung, Geschäftsordnung, Wahlordnung und Beitragsordnung lädt die „Strategiegruppe Satzungsänderung“ alle Mitglieder des Chemnitzer FC e.V. herzlich am Montag, den 12. Juli 2021 um 18 Uhr in das Stadion – An der Gellertstraße ein.
Die „Strategiegruppe Satzungsänderung“ hatte auf Grund der neuen Struktur und Stellung des Vereins in 16 Sitzungen neue Entwürfe der Satzung, Beitragsordnung, Geschäftsordnung und Wahlordnung für Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erarbeitet. Der Entwurf der Satzungskommission von 2018 wurde dabei maßgeblich einbezogen. Bis zum 31. Mai 2021 hatten alle Vereinsmitglieder des Chemnitzer FC e.V. die Möglichkeit, zu den Entwürfen in erster Lesung individuelle Anmerkungen und Änderungsvorschläge oder Ergänzungen einzubringen.
Insgesamt wurden durch zehn Vereinsmitglieder 177 Rückmeldungen, Nachfragen und Hinweise an den CFC herangetragen, mit denen sich die „Strategiegruppe Satzungsänderung“ in den vergangenen Wochen intensiv, auch in persönlichen Gesprächen, beschäftigte, und die Ergebnisse nunmehr zur weiteren Diskussion stellt. Für die einfachere Lesbarkeit wurden alle Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf farblich markiert.
Die nun überarbeiteten Entwürfe der Satzung, Geschäftsordnung, Wahlordnung und Beitragsordnung werden Anfang der 27. Kalenderwoche auf der Vereinswebseite zum kostenlosen Download bereitgestellt. Zusätzlich kann unter Vorlage des Mitgliedsausweises in der Geschäftsstelle des Chemnitzer FC (Gellertstraße 25, 09130 Chemnitz) eine Kopie der Entwürfe bereitgestellt werden.
In Umsetzung der gültigen Hygienemaßnahmen erhalten alle Mitglieder Zutritt zur Veranstaltung, die einen gültigen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), vollständigen Impfschutz oder eine Bestätigung der Genesung vorlegen. Bitte beachten Sie auch die grundsätzlich bestehende Maskenpflicht sofern, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann oder Sie sich in den Räumlichkeiten bewegen.
Bitte haben Sie Ihren Mitgliedsausweis dabei. Für Getränke und einen kleinen Imbiss ist gesorgt.



