Umsetzung der Blocksperre
Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat den Chemnitzer FC in seinem Urteil vom 29.04.2019 auf Grund unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Blocksperre für den Bereich der Südtribüne belegt. Demnach bleiben zum Heimspiel gegen den ZFC Meuselwitz (04.05.2019) die Blöcke 6a, 6b und 6c gesperrt.
Der Chemnitzer FC ist auf Grund des Sportgerichturteils dazu verpflichtet, den Umzug in andere Blöcke des Stadions – An der Gellertstraße zu unterbinden. Ein Umtausch von Tickets, Kompensationsgeschäfte, Rücknahmen etc. sind deshalb untersagt.
Bei Zuwiderhandlung droht dem Chemnitzer FC eine Ausweitung der Blocksperre auf weitere Heimspiele sowie Strafen bis hin zu Punktabzug oder Strafversetzung.
Der Chemnitzer FC fordert deshalb alle Anhänger auf, das Urteil des NOFV-Sportgerichtes zu befolgen. „Wir stehen unter besonderer Beobachtung – während der Zulassungsperiode mehr denn je. Ich wünsche mir, dass unsere Fans den hart erarbeiteten, sportlichen Erfolg nicht durch unüberlegte Aktionen aus der Emotion heraus gefährden“, erklärte Thomas Sobotzik, Geschäftsführer des Chemnitzer FC.



