Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel gegen die SG Dynamo Dresden
Der Chemnitzer FC hat dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses auf eine Gesamtgeldstrafe von 25.000,00 Euro zugestimmt. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der erfolgten Einzelgeldstrafen, die in Bezug auf die diskriminierenden Rufe der Mindeststrafe und in Bezug auf das Abbrennen von Pyrotechnik der ständigen Rechtsprechung entsprechen.
Unmittelbar nach Vorliegen des schriftlichen Urteils wird der Chemnitzer FC gegen den ermittelten Täter, der die Tat bereits gestanden hat, zivilrechtliche Schritte einleiten und Regressansprüche in Höhe der Einzelgeldstrafe geltend machen. Gleiches trifft auf weitere ermittelte Täter zu.
Im Ergebnis der ergriffenen Maßnahmen nach dem DFB-Pokalspiel gegen die SG Dynamo Dresden sind bis jetzt gegen 10 Personen straf- bzw. ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet, in deren Folge u. a. Stadionverbote unterschiedlicher Laufzeit ausgesprochen wurden. Gegenwärtig laufen weitere umfangreiche Ermittlungen.



