Vorkommnisse Dresden-Spiel: Maßnahmen gegen ermittelte Einzeltäter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen zu den Vorkommnissen beim DFB-Pokalspiel gegen die SG Dynamo Dresden konnten aufgrund von Zeugenaussagen sechs Personen namentlich ermittelt werden, die volksverhetzerisch gegen Spieler von Dynamo Dresden vorgegangen sind. Gegen diese wurden bundesweite Stadionverbote von drei Jahren ausgesprochen bzw. in einem Fall das bestehende Stadionverbot entsprechend verlängert und Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt.
Gleichzeitig wurden im Rahmen der Vorfälle zum Spiel gegen den Halleschen FC am 01.09.2012 bisher sechs Einzeltäter ermittelt, die im Bereich Vorplatz Fanhalle / Heinrich-Schütz-Straße aktiv an Handlungen beteiligt waren, die den Tatbestand des Landfriedensbruchs erfüllen. In zwei Fällen liegen dabei zusätzlich Verstöße gegen das Sprengmittelgesetz bzw. Versammlungsgesetz und in einem Fall der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung vor. Auch hier wurden von Seiten des Vereins differenziert Stadionverbote zwischen zwei und drei Jahren ausgesprochen bzw. bereits bestehende Stadionverbote entsprechend verlängert.



